Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Maximilian Feulner & India Madjaric GbR, Schulstr. 5, 96135 Stegaurach (nachfolgend als "M.I. Training" bezeichnet) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.

 

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen von M.I. Training

 

1. M.I. Training erbringt gegenüber dem Kunden individuelle Beratungs- und Coachingdienstleistungen in den Bereichen Fitness, Ernährung, (mentale) Gesundheit, Business und Leistungsoptimierung und bietet diese Dienstleistungen sowohl als Einzelcoachings (Personal Trainings,  Beratung und Businesscoachings für Einzelpersonen, Paare und Kinder) als auch Gruppen (Workshops und Kurse) an. Den Eintritt eines bestimmten Erfolges schuldet der Anbieter dem Kunden nicht. 

 

2. Der Umfang der Dienstleistung ergibt sich vorrangig aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag (Online-, Email-, Telefonanmeldung und persönliche Anmeldung) und nachrangig aus diesen AGB und sonstigen Angeboten und Leistungsbeschreibungen.

 

3. Die Dienstleistungen finden in Regel im Studio (Renkenstr. 8, 96135 Stegaurach), oder Online oder an dem im jeweiligen Angebot angegebenem Ort statt.

 

4. Die Teilnahme an Dienstleistungen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Sollte diese bei einem Kunden nicht gewährleistet sein, teilt der Kunde dies M.I. Training vor Beginn der Leistungserbringung mit.

 

5. Die Dauer eines Einzelcoachings beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Einzelcoachings müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jedes Einzelcoachings werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und Trainingsziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt. Der Beginn des Personal Trainings im Bereich Fitness ist nur nach einem obligatorischen Assessment durch den Dienstleister möglich.

 

6. M.I. Training steht seinen Kunden außerhalb der vereinbarten Termine grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 08.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

 

§ 3 Vertragsabschluss & Zahlungsbedingungen

 

1. Die Buchung von Trainingseinheiten und Coachings kann mit allen Kommunikationsmitteln, wie Telefon, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden. Sie sind verbindlich, sofern sie beidseitig bestätigt wurden.

 

2. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, das Entgelt vor Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Ausgenommen sind Einzelcoachings, die auf Wunsch als Einzelabrechnung erst am Anfang eines Monats für den vorangegangen Monat abgerechnet werden.

 

3. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Das Honorar ist nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist auf das Konto von M.I. Training zu überweisen (siehe Rechnung).

 

4. Gerät ein Kunde in Verzug, ist M.I. Training berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen.

 

5. Bei der Buchung einer 20er Karte besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung: Die erste Hälfte ist vorab fällig, die zweite nach einem Monat. 

 

6. Monatstarife sind jeweils zum Beginn des Vertrages fällig. Die Zahlung erfolgt monatlich zum gleichen Kalendertag, an dem der Vertrag begonnen hat (z.B. Vertragsbeginn am 10. eines Monats und Folgezahlungen jeweils am 10.).

 

7. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn nicht mehr als zwei Einheiten genutzt wurden. Diese werden zum aktuellen Einzelstundenpreis verrechnet. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

8. M.I. Training gewährt den in der Preisliste bezeichneten Rabatt für Schüler und Studenten bis zum 30. Lebensjahr.

 

§4 Vertragsdauer & Kündigung

 

1. Die Vertragsdauer sowie die Termine für die Leistungserbringung ergeben sich aus dem zwischen M.I. Training und dem Kunden geschlossenen Vertrag.

 

2. 20er Karten haben eine maximale Laufzeit von 12 Monaten. 

 

3. Monatspakete verlängern sich nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich. Es können Urlaubs- und Krankheitsvereinbarungen getroffen werden, jedoch ist die maximale Laufzeit von Monatspaketen auf 7 Monate begrenzt. 

 

§ 5 Stornierung & Terminabsagen

 

1. Eine Absage oder Verschiebung eines Termins muss schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vorher erfolgen. Andernfalls wird das vereinbare Honorar in voller Höhe berechnet. 

 

2. Bei kurzfristiger Krankheit, Unfall oder Todesfall eines nahen Angehörigen kann eine Ausnahme gemacht werden. Ein Nachweis kann angefordert werden. 

 

3. Kommt der Kunde zu spät, endet die Einheit dennoch zur ursprünglich gebuchten Zeit. Die nicht genutzte Zeit verfällt und kann nicht nachgeholt werden. 

 

4. Coaching Karten und Pakete sind nicht übertragbar. 

 

5. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch M.I. Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

 

6. M.I. Training ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere darin, dass ein nicht von M.I. Training zu vertretender Umstand (z. B. höhere Gewalt, behördliche Beschränkungen oder Verbote, plötzliche Erkrankung des Trainers etc.) die Durchführung eines Workshops oder eines Intensivpakets unmöglich macht. Bereits gezahlte Kundenentgelte werde unmittelbar zurücküberwiesen. Weitergehende Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

7. Bei längerfristigen Ausfall kann ein anderer Coach aus dem Unternehmen die Betreuung übernehmen. 

 

§ 6 Haftungsausschluss & Gesundheitszustand 

 

1. Der Kunde nimmt an allen angebotenen Dienstleistungen freiwillig und auf eigene Verantwortung teil. Er fühlt sich körperlich und geistig gesund und verpflichtet sich bei einer Anamnese wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen sowie über bekannte Krankheiten selbständige Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art wird sofort der zuständige Coach oder Trainer unterrichtet und gegeben falls das Einzelcoaching oder das Gruppencoaching für den Kunden abbrechen.

 

2. M.I. Training haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 2 genannten Leistungen.

 

3. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von M.I. Training werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

 4. M.I. Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 

 

 § 7 Datenschutz

 

1. Die personenbezogen Daten des Kunden werden von M.I. Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

 

2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

§ 8 Geheimhaltung

 

1. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von M.I. Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

2. M.I. Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Beratungs-, Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

3. Jegliche Aufnahmen und Mitschnitte der Leistungserbringung von M.I. Training (Videos, Ton- und Bild aufnahmen etc.) sowie deren Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung (auch ausschnittsweise) einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet sind – ungeachtet des damit verfolgten Zwecks – dem Kunden ausnahmslos untersagt.Im Falle der Zuwiderhandlung steht M.I. Training ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht zu und es wird im Falle der Ausübung dieses Kündigungsrechts von seiner Leistungsverpflichtung frei, behält jedoch seinen vollen Vergütungsanspruch. Abgesehen davon behält sich M.I. Training vor, Aufnahmen zu privaten Zwecken der Kunden zuzulassen. Es bedarf des vorherigen Einverständnisses durch M.I. Training. 

  

§ 9 Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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